Spielplan und Anfangszeiten
Das Opernhaus Zürich behält sich auch nach Beginn des Vorverkaufs vor, eine Vorstellung abzusagen oder durch die Aufführung eines anderen Werkes zu ersetzen, das Datum oder die Uhrzeit einer Vorstellung oder die Besetzung zu ändern. Die definitiven Anfangszeiten sind der Webseite des Opernhauses zu entnehmen. Wird eine Vorstellung abgesagt oder durch die Aufführung eines anderen Werkes ersetzt oder wird das Datum einer Vorstellung geändert oder kann dem Kunden nach einer Sitzplatzreduktion kein anderer Platz zugewiesen werden, hat dieser Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
Bei Änderung der Besetzung oder der Anfangszeit einer Vorstellung besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises.
Für Angaben auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen übernimmt das Opernhaus Zürich keine Gewähr.
Vorstellungsbesuch
Die Foyers sind in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet.
Dem Zuschauerdienst ist die gültige Eintrittskarte bzw. der gültige Abonnementsausweis sowie bei ermässigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuweisen. Ermässigte Karten sind nur zusammen mit dem entsprechenden Ermässigungsausweis gültig. Kann dem Zuschauerdienst kein gültiger Ausweis vorgelegt werden, muss die Differenz zum Vollpreis an der Abendkasse nachgezahlt werden.
Als gültige Eintrittskarten gelten analog die ausgedruckten PDF-Ausdrucke der Tickets beim Print@Home Verkauf. Keine Gültigkeit haben Eintrittskarten-Nachweise in elektronischer Form. Stark beschädigte oder nicht mehr lesbare Eintrittskarten sind ungültig, ebenso nachgemachte oder kopierte Eintrittskarten.
Kunden ohne gültige Eintrittskarte werden nicht zur Vorstellung eingelassen.
Nach Vorstellungsbeginn können zu spät kommende Kunden aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und sowie den anwesenden Vorstellungsbesuchern erst bei Zwischenapplaus und/oder einer Umbaupause eingelassen werden. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf den gelösten Kartenplatz. Den Anweisungen des Zuschauerdienstes bezüglich des Einlasszeitpunktes sowie des verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises.
Ausfall oder Abbruch einer Vorstellung
Fällt eine Vorstellung ersatzlos aus, wird der bezahlte Kartenpreis zurückerstattet, sofern die Eintrittskarten und ein Einzahlungsschein bzw. Angabe der IBAN-Nummer innerhalb von 30 Tagen ab Vorstellungstermin zu Händen der Billettkasse eingesendet resp. am Schalter vorgelegt werden.
Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kartenpreises, wenn der Abbruch vor der ersten Pause oder, falls es sich um eine Vorstellung ohne Pause handelt, vor Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Vorstellungsdauer erfolgt. Der Anspruch ist analog dem Ausfall einer Vorstellung geltend zu machen.
Sowohl bei Ausfall oder auch bei Abbruch der Vorstellung werden ausschliesslich die bezahlten Kartenpreise rückerstattet. Darüber hinaus werden keine weiteren Aufwendungen oder Schäden des Kunden ersetzt.
Garderobe / Fundsachen
Vor der Vorstellung sind die Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, grosse Taschen, sperrige Gegenstände) beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben, sie dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Der Kunde erhält für sein Garderobenstück eine Garderobenmarke. Die Garderobengebühr ist im Billettpreis inbegriffen.
Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
Ohne Garderobenmarke können Garderobenstücke nur dann ausgehändigt werden, wenn der Besucher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, dass er der berechtigte Empfänger ist.
Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet das Opernhaus Zürich für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Garderobenstücke resp. Gegenstände nur insoweit, als dass das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist für alle abgegebenen Gegenstände auf den Zeitwert begrenzt. Das Opernhaus Zürich haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc. insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände erfolgt ausdrücklich auf Gefahr der Kunden.
Fundgegenstände jeder Art können dem Zuschauerdienst oder Garderobenpersonal abgegeben werden. Sie gelangen an das zentrale Fundbüro an der Pforte des Opernhauses Zürich und werden dort jeweils 3 Monate aufbewahrt. Wird nach einem Vorstellungsbesuch ein Gegenstand vermisst, kann bei der Pforte resp. beim Personaleingang nachgefragt werden, ob der Gegenstand aufgefunden und abgegeben worden ist.
Hausrecht
Das Opernhaus Zürich übt in all seinen Spielstätten das Hausrecht aus und ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Massnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Kunden aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder sonst wie in erheblicher Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen haben. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Kunde die Vorstellung stören oder andere Kunden belästigen wird. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.
Der Kunde hat Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz. Nimmt er einen anderen Platz ein, kann das Opernhaus Zürich einen allfälligen Differenzbetrag erheben oder den Kunden aus der Vorstellung verweisen.
Mobilfunkgeräte, Pager sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten oder lautlosen Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum sowie der dortige Verzehr sind untersagt.
Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen des Opernhauses Zürich nicht gestattet.
Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen ist das Haus sofort und ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt.
Den Anweisungen des Personals des Opernhauses Zürich ist Folge zu leisten.
Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen des Opernhauses Zürich erleidet, haftet das Opernhaus Zürich nur im Falle der grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch seine Vertreter und Hilfspersonen. Das Opernhaus Zürich haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben vorbehalten.
Datenschutz
Die Bearbeitung Ihrer Daten und die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte werden in der Datenschutzerklärung des Opernhauses vom 04.07.2023 geregelt. Diese bildet integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.
Opernhaus Zürich AG, August 2020