Vorverkauf
Sie können Ihre Karten wie gewohnt schriftlich, telefonisch, online oder persönlich an der Billettkasse des Opernhauses erwerben.
Sie können Ihre Karten wie gewohnt schriftlich, telefonisch, online oder persönlich an der Billettkasse des Opernhauses erwerben.
Telefonverkauf: Montag bis Samstag, 12.00 bis 18.00 Uhr
Schalterverkauf: Montag bis Samstag, 12.00 Uhr bis Vorstellungsbeginn
An Tagen ohne Vorstellung von 12.00 bis 18.00 Uhr.
Sonntags jeweils ab 1,5 Stunden vor Vorstellungsbeginn (resp. 1 Stunde bei Kleinformaten).
Geschlossen während der Sommerpause vom 14. Juli bis und mit 27. August 2025.
Abonnementsdienst und telefonischer Verkauf während der Sommerpause von Montag bis
Freitag, 10.00 bis 14.00 Uhr.
Opernhaus Zürich AG
Falkenstrasse 1
CH-8008 Zürich
tickets@opernhaus.ch
T +41 44 268 66 66
Erhalten je nach Verfügbarkeit online ab einer Woche vor der Vorstellung Karten zu Legi-Preise für die Platzkategorien 2 bis 4.bei Vorstellungen der Preisstufen A bis C, P und Q:
CHF 40 / 30 / 25 / 23 /18
bei Vorstellungen der Preisstufen D bis F:
CHF 50 / 38 / 30 / 25 / 20
Erhalten ab 90 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse noch vorhandene Restkarten zum Last-Minute-Preis von CHF 22.
Die ermässigten Tickets berechtigen nur zusammen mit entsprechendem gültigen Foto-Ausweis der Schule, des Lehrinstituts oder der anerkannten Universität zum Besuch der Vorstellung.
Kulturlegi
Die Kulturlegi berechtigt zum Bezug von Last-Minute-Karten zum Preis von CHF 22 ab 90 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse.
Die ermässigten Tickets berechtigen nur zusammen mit dem entsprechenden gültigen Kulturlegi-Ausweis zum Besuch der Vorstellung.
AHV / IV – Bezüger:innen
Erhalten für Sonntagnachmittags-Vorstellungen eine Ermässigung von 50 %.
Kinder (6 bis 16 Jahre)
In Begleitung einer erwachsenen Person erhalten Kinder-Karten zu Legi-Preisen.
bei Vorstellungen der Preisstufen A bis C, P und Q:
CHF 40 / 30 / 25 / 23 / 18
bei den Vorstellungen der Preisstufen D bis F:
CHF 50 / 38 / 30 / 25 / 20
Die Ermässigungen gelten ausschliesslich für die angegebenen Preisstufen, jedoch nicht bei Premieren, Fremdveranstaltungen, Volksvorstellungen
Für leidenschaftliche Opernhausfans und alle, die es werden wollen, gibt es den Opernhaustag. Möchten Sie sich mal wieder königlich amüsieren, mit Tränen kämpfen, etwas Neues entdecken, einfach überwältigt sein oder einmal mehr als geplant ins Opernhaus gehen? Dank der grosszügigen Unterstützung von Swiss Re laden wir Sie zweimal im Monat ein zu einer Abendvorstellung auf der Hauptbühne mit grosser Oper, Ballett oder Konzert, und das zum halben Preis auf allen Plätzen! Vom Opernhaustag profitieren auch die Kurzentschlossenen, da die ermässigten Tickets nur am Aufführungstag selbst erhältlich sind.
Am Opernhaustag sind die Tickets ab 12.00 Uhr online, telefonisch und an der Billettkasse mit einer Ermässigung von 50% für die gleichentags stattfindende Vorstellung erhältlich.
Fällt der Opernhaustag auf einen Sonntag, können die ermässigten Tickets bereits ab Samstag um 12.00 Uhr erworben werden.
Der Maximalbezug liegt bei 4 Karten pro Person.
Die Opernhaustage werden jeweils vorab auf www.opernhaustag.ch und hier veröffentlicht.
So, 14 September 2025, 20.00 Uhr, «Countertime»
Do, 25 September 2025, 19.30 Uhr, «La scala di seta»
Di, 07 Oktober 2025, 19.00 Uhr, «Manon»
Di, 14 Oktober 2025, 18.00 Uhr, «Der Rosenkavalier»

Seit über hundert Jahren sind sie in Zürich eine Institution: Die Volksvorstellungen – eine Einrichtung, die es allen Theaterliebhaber:innen ermöglicht, in den Genuss einer Vorstellung im Opernhaus zu kommen. Dank der grosszügigen Unterstützung von AMAG können wir in dieser Saison untenstehende Vorstellungen zu einem deutlich reduzierten Preis anbieten.
Die Tickets zu CHF 15 bis 75 (Preise H) gehen jeweils einen Monat vor der Vorstellung telefonisch und online ab 12.00 Uhr in den Verkauf.
*Der Maximalbezug liegt bei 4 Karten pro Person.

AMAG Volksvorstellungen in der Spielzeit 2025/2026:
Fr, 05 September 2025, 19.00 Uhr, «Countertime»
Vorverkauf ab: 28 August 2025
Sa, 08 November 2025, 19.00 Uhr, «Macbeth»
Vorverkauf ab: 08 Oktober 2025
Di, 02 Dezember 2025, 19.00 Uhr, «Oiseaux Rebelles»
Vorverkauf ab: 01 November 2025
Sa, 20 Dezember 2025, 11.00 Uhr, «Clara»
Vorverkauf ab: 20 November 2025
So, 21 Dezember 2025, 19.00 Uhr, «La forza del destino»
Vorverkauf ab: 21 November 2025
Do, 01 Januar 2026, 19.00 Uhr, «Rigoletto»
Vorverkauf ab: 01 Dezember 2025
So, 11 Januar 2026, 19.00 Uhr, «Madama Butterfly»
Vorverkauf ab: 11 Dezember 2025
So, 01 Februar 2026, 13.00 Uhr, «Timeframed»
Vorverkauf ab: 31 Dezember 2025
Sa, 21 Februar 2026, 19.00 Uhr, «Cardillac»
Vorverkauf ab: 21 Januar 2026
Sa, 14 März 2026, 19.00 Uhr, «Monster’s Paradise»
Vorverkauf ab: 14 Februar 2026
So, 12 April 2026, 13.00 Uhr, «Clara»
Vorverkauf ab: 12 März 2026
Di, 28 April 2026, 19.00 Uhr, «Arabella»
Vorverkauf ab: 28 März 2026
Do, 14 Mai 2026, 14.00 Uhr, «Fidelio»
Vorverkauf ab: 14 April 2026
Mo, 25 Mai 2026, 19.00 Uhr, «La clemenza di Tito»
Vorverkauf ab: 25 April 2026
Fr, 19 Juni 2026, 19.00 Uhr, «Werther»
Vorverkauf ab: 19 Mai 2026
Fr, 26 Juni 2026, 19.00 Uhr, «Romeo und Julia»
Vorverkauf ab: 26 Mai 2026
Sa, 27 Juni 2026, 18.00 Uhr, «Tannhäuser»
Vorverkauf ab: 27 Mai 2026
So, 05 Juli 2026, 11.00 Uhr, «taZ - Curtain Up!»
Vorverkauf ab: 05 Juni 2026
Mo, 06 Juli 2026, 19.00 Uhr, «Galakonzert Internationales Opernstudio»
Vorverkauf ab: 06 Juni 2026
Sa, 11 Juli 2026, 11.00 Uhr, «Ballettschule für das Opernhaus Zürich»
Vorverkauf ab: 11 Juni 2026
So, 12 Juli 2026, 18.30 Uhr, «Così fan tutte»
Vorverkauf ab: 12 Juni 2026
Du gehst gerne in die Oper oder ins Ballett und möchtest deine Leidenschaft mit anderen teilen? Du möchtest mehr über Opern- und Ballettproduktionen erfahren, hinter die Kulissen schauen, Proben besuchen und Menschen treffen, die auf oder hinter der Bühne arbeiten? Du möchtest in den Genuss von stark vergünstigten Tickets kommen? Wenn du zwischen 16 und 26 Jahren alt bist und mindestens eine der Fragen mit Ja beantwortest, dann solltest du unbedingt Mitglied im Club Jung werden. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und unverbindlich (einmalige Aufnahmegebühr CHF 20). In regelmässigen Newslettern laden wir zu Probenbesuchen, Club Jung Treffs und zu Workshops ein. Club-Mitgliedern stehen bereits im Vorverkauf Kontingente für ausgewählte Vorstellungen zum Einheitspreis von CHF 18 zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Clubmitglieder Last-Minute-Karten zum Preis von CHF 18. Die Tickets sind am Vorstellungstag ab 13.00 Uhr online* oder ab 90 Minuten vor der Vorstellung an der Abendkasse erhältlich.
Die Last-Minute-Preise von CHF 18 gelten für die Preisstufen A bis F sowie P und Q. *Gilt nicht bei Premieren, Fremdveranstaltungen, AMAG Volksvorstellungen und Gruppenbuchungen.
Details zum aktuellen Programm und zur Mitgliedschaft im Club Jung gibt es hier.


Wenn Sie die Qual der Wahl aus unserem Saisonprogramm lieber der beschenkten Person überlassen, dann liegen Sie mit unserer Geschenkkarte goldrichtig. Denn so hat der oder die Beschenkte die freie Wahl, welche Vorstellung besucht werden will.
Wem Sie damit eine Freude machen: Nicht nur allen Opern-, Ballett- und Konzertliebhabern, sondern auch allen notorischen Geschenketauschern, die wissen, was sie wollen.
Das kostet die Geschenkkarte: Das liegt ganz in Ihrem Ermessen, der Betrag ist frei wählbar.
So sieht sie aus: Die Geschenkkarte im Kreditkartenformat passt perfekt in jedes Portemonnaie. Wählen können Sie zwischen drei verschiedenen Motiven (Kronleuchter, Saal oder Ballett).
Hier erhalten Sie die Geschenkkarte: An der Billettkasse, schriftlich, telefonisch oder online.
Das Kleingedruckte: Die wiederaufladbare Karte ist gültig für alle Vorstellungen und Artikel im Opernhaus Zürich (davon ausgenommen ist die Gastronomie). Das Guthaben verfällt nach 5 Jahren ab Kaufdatum. Bei Online-Einlösungen muss das Guthaben auf der Karte mindestens so hoch sei wie der zu bezahlende Betrag, Teilzahlungen sind nicht möglich. Die Einlösung über die Opernhaus-App ist aktuell leider noch nicht möglich.
Das aktuelle Guthaben Ihrer Geschenkkarte können Sie hier abrufen.
Abonnent:innen des Opernhauses Zürich geniessen viele Vorteile.
Komfort
Mit einem Abonnement haben Sie feste Plätze, ohne an der Billettkasse anstehen zu müssen. Sie wählen Ihre Plätze aus, bevor der allgemeine Vorverkauf beginnt. Bei einigen Abos (mit * gekennzeichnet) kann es für einzelne Vorstellungen zu einer Umplatzierung gegenüber Ihrem Stammplatz kommen.
Preisvorteil
Gegenüber dem regulären Kartenpreis im freien Verkauf profitieren Sie von einem Preisvorteil von rund 10 % (ausser beim Premieren-Abo A sowie Liederabend-Abo). Möchten Sie Einzelkarten zusätzlich zu Ihrem Abonnement bestellen, geniessen Sie für bis zu vier Karten pro Vorstellung ebenfalls die Ermässigung von 10% in den Preiskategorien A bis F sowie P und Q. Beim Wahl-Abo kommt ein Durchschnittspreis zur Anwendung.
Exklusiv informiert
Der Intendant und die Ballettdirektorin laden Sie zu einer exklusiven Präsentation des neuen Spielplans ein. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen.
Vorkaufsrecht
Für die neue Saison können Sie Ihre Tickets bereits vor dem allgemeinen Vorverkaufsstart erwerben. Wir informieren Sie rechtzeitig.
Die Abonnementszyklen sind nach Wochentagen oder nach Sparten oder Themen zusammengestellt und in allen Preiskategorien erhältlich.
Zum Online Bestellformular für Abos
Abos der Saison 2025/26:
Klicken Sie auf die jeweilige Abo-Serie um die Vorstellungen zu sehen.
* Diese Abonnements werden teilweise kombiniert mit anderen Abonnementsangeboten, deshalb kann in den betroffenen Vorstellungen der Sitzplatz nicht garantiert werden.
● Premiere
So 12 Okt
18.00
● Premiere
Sa 17 Jan
18.00
● Schweizerische Erstaufführung
So 08 Mär
18.00
● Premiere
Mi 11 Mär
18.30
● Premiere
So 26 Apr
18.00
So 18 Jan
13.00
Mi 15 Okt
19.00
Mi 04 Feb
20.00
Do 25 Sep
19.30
Do 02 Okt
19.00
Do 13 Nov
19.30
● zum letzten Mal
Fr 24 Okt
19.00
● Premiere
Fr 20 Mär
19.00
Fr 06 Feb
19.00
So 07 Sep
14.00
So 19 Okt
14.00
● zum letzten Mal
So 29 Mär
14.00
So 28 Sep
14.00
So 07 Sep
20.00
● zum letzten Mal
So 19 Okt
20.00
● zum letzten Mal
So 14 Sep
20.00
● zum letzten Mal
So 12 Apr
20.00
So 28 Sep
20.00
● zum letzten Mal
Do 12 Feb
19.00
Mi 08 Okt
19.00
Sa 11 Okt
19.30
Do 25 Sep
19.30
● zum letzten Mal
Fr 24 Okt
19.00
So 14 Sep
14.00
● zum letzten Mal
Do 23 Apr
20.00
So 25 Jan
20.00
Fr 19 Sep
19.00
Do 09 Okt
19.30
Sa 04 Okt
17.30
Tonhalle und Opernhaus
19. September 2025 – Tonhalle
Adès / Schostakowitsch / Rachmaninow
mit Gabetta / Järvi
17. Oktober 2025 – Opernhaus
Der Rosenkavalier
Oper von Richard Strauss
30. Dezember 2025 – Opernhaus
Madama Butterfly
Oper von Giacomo Puccini
15. Januar 2026 – Tonhalle
Bach / Beethoven / Lutoslawski / Bartok
mit András Schiff
10. Februar 2026 – Opernhaus
Le nozze di Figaro
Oper von Wolfgang Amadeus Mozart
11. März 2026 – Tonhalle
Adès / Bruch / Mendelssohn
mit Jansen / Järvi
17. April 2026 – Tonhalle
Messiaën
mit Favorin / Forget / Nagano
16. Mai 2026 – Opernhaus
Fidelio
Oper von Ludwig van Beethoven
| 1. Kat. | 2. Kat. | 3. Kat. | 4. Kat. | 5. Kat. | |
| Preise in CHF | 1468 | 1206 | 1024 | 627 | 277 |
● Premiere
Fr 20 Mär
19.00
● zum letzten Mal
Sa 28 Mär
19.00
Fünf aus Einunvierzig
Beim Wahl-Abo haben Sie die Möglichkeit, Ihr Abo selbst zusammenzustellen. Wählen Sie aus den 41 Vorstellungen fünf aus und tragen Sie diese auf dem Bestelltalon ein. Sie erhalten von uns eine Bestätigung in Form einer Rechnung.
Zum Online-Bestellformular für Wahl-Abos
Opernhaus Zürich AG
Falkenstrasse 1
CH-8008 Zürich
tickets@opernhaus.ch
T +41 44 268 66 66
* Diese Abonnements werden teilweise kombiniert mit anderen Abonnementsangeboten, deshalb kann in den betroffenen Vorstellungen der Sitzplatz nicht garantiert werden.
Abonnements-Preise
Die Abonnementspreise basieren auf den Billettpreisen der betreffenden Veranstaltungen, abzüglich einer Abonnement-Ermässigung von rund 10% (ausgenommen Premieren-Abo A, Liederabend-Abo sowie das Wahl-Abo). Die Service-Gebühr für Abonnements ist im Preis inbegriffen.
Familienabonnement
Eltern, die ein Sonntagnachmittags- oder Konzert-Abo gebucht haben, können für ihre Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr das gleiche Abonnement zum Legi-Preis beziehen (Preise Jung).
Senior:innen-/IV-Abonnement
AHV- sowie IV-Bezüger:innen erhalten 50% Ermässigung für Sonntagnachmittags- und Konzert-Abonnements (Preise AHV / IV). Bei Weitergabe an nicht AHV- resp. IV-berechtigte Personen ist vor der Vorstellung an der Billettkasse die Preisdifferenz zum Normalpreis aufzuzahlen sowie eine gültige Eintrittskarte zu beziehen.
Erneuerung der bisherigen Abonnements
Die Rechnung für die Erneuerung des Abonnements wird Ihnen per Post Mitte April zugestellt.
Neues Abonnement abschliessen
Interessenten werden gebeten, ihre Abonnementswünsche schriftlich, mittels Online-Formular oder Bestelltalon, an den Abonnementsdienst des Opernhauses zu richten. Die Bestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Eine Benachrichtigung über die Platzzuteilung sowie die Rechnungsstellung erfolgt ab Mai.
Abonnementskarten
Für die Vorstellungen des von Ihnen gewählten Abonnements erhalten Sie im August Ihre Aboausweise für Stamm-Abos resp. Ihre Eintrittskarten zugeschickt. Die Abonnementskarten sind übertragbar. Bei Verlust des Abonnementsausweises wird für dessen Ersatz eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10 pro Ausweis erhoben.
Nicht besuchte Veranstaltungen und Abotausch
Für nicht besuchte Vorstellungen wird kein Ersatz geleistet. Der Umtausch für eine Ersatzvorstellung derselben Produktion wird gegen eine Gebühr von CHF 10 ermöglicht, sofern ein entsprechendes Platzangebot verfügbar ist. Karten des Premieren-Abos A können gebührenfrei getauscht werden. Der Tausch kann frühestens ab September erfolgen. Falls die Ersatzvorstellung in einer höheren Preisstufe angesetzt ist, wird die Differenz berechnet.
Änderungen vorbehalten
Besetzungsänderungen, Terminverschiebungen und allfällige künstlerisch oder durch TV-Aufnahmen bedingte Änderungen des Bestuhlungsplanes bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die definitiven Anfangszeiten entnehmen Sie bitte unserer Website.
Ticketing und Kundenservice
Bei den Plätzen der Kat. 4 und Kat. 5 muss mit mittleren bis starken Sichteinschränkungen gerechnet werden. Die grauen Plätze auf dem Saalplan sind Hörplätze ohne Sicht auf die Bühne.
Alle Preise in CHF
Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Opernhaus Zürich AG (Opernhaus Zürich) und den Kunden und Besuchern von Vorstellungen und Veranstaltungen des Opernhauses Zürich. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementsvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten gelten daneben die Abonnementsbedingungen.
Die AGB gelten ebenfalls für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des Opernhauses Zürich (Fremdveranstalter). Abweichende Vereinbarungen der Fremdveranstalter mit den Besuchern bedürfen der Genehmigung durch das Opernhaus Zürich.
Vorverkauf / Verkauf
Der Vorverkauf einer Spielzeit beginnt zu den in der Saisonbroschüre und in den sonstigen Veröffentlichungen des Opernhauses Zürich jeweils genannten Terminen. Die näheren Vorverkaufsbedingungen inkl. Preise sowie Zahlungsmittel regeln sich nach den entsprechenden Veröffentlichungen des Opernhauses Zürich.
Das Opernhaus Zürich behält sich vor, die Anzahl Eintrittskarten pro Person einzuschränken. Für Gruppenbestellungen ist die Billettkasse zu kontaktieren.
Für die Volksvorstellungen gelten gesonderte Verkaufsregeln: Der Vorverkauf einer Volksvorstellung beginnt jeweils einen Monat vor dem Vorstellungstermin. Fällt der Tag des Verkaufsbeginns auf einen Sonn- oder Feiertag, beginnt der Vorverkauf am Öffnungstag davor. Der Maximalbezug liegt bei 4 Eintrittskarten pro Person.
Bestellungen / Reservierungen / Kauf
Reservierte Karten sind bis zum bei der Reservation mitgeteilten Termin zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Reservation. Für eine postalische Zustellung von Eintrittskarten oder deren Abholung am Schalter wird eine Gebühr von CHF 5 pro Auftrag erhoben.
Bei Onlinebuchungen können die bezahlten Eintrittskarten im Print@Home-Verfahren kostenfrei zuhause als PDF ausgedruckt werden. Für das nachträgliche Zustellen per Post oder das Ausdrucken am Schalter wird eine Gebühr von CHF 5 pro Auftrag erhoben.
Der Kaufvertrag kommt durch die vollständige Bezahlung der Eintrittkarten verbindlich zustande, im Online-Kartenkauf durch das Anklicken des Feldes "Auftrag abschliessen", nachdem zuvor bestimmte Sitzplätze in einer bestimmten Vorstellung ausgewählt und die Kunden- sowie die Kreditkartendaten erfasst wurden. Gekaufte Eintrittskarten können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
Jeglicher kommerzielle oder gewerbliche Weiterverkauf von erworbenen Eintrittskarten ohne vorherige Zustimmung durch das Opernhaus Zürich ist untersagt.
Die Bezahlung der Eintrittskarten ist in Schweizer Franken geschuldet. Bankgebühren für Überweisungen gehen zu Lasten des Kunden.
Kommissionsauftrag
Der Kunde hat die Möglichkeit, dem Opernhaus Zürich einen Kommissionsauftrag für erworbene Tickets des Opernhauses Zürich zu erteilen. Damit wird ein Ticket im Auftrags-verhältnis wieder im regulären Verkauf (auch online) durch das Opernhaus Zürich angeboten.
Der Kunde kann seine Eintrittskarte bei der Billettkasse des Opernhauses Zürich deponieren. Der entsprechende Platz wird zeitnah im Verkaufssystem storniert und für den Verkauf frei geschaltet. Diese sogenannten Kommissionsplätze werden analog sämtlicher sonstiger freier Plätze im Verkauf des Opernhauses Zürich angeboten und nicht gesondert gekennzeichnet oder behandelt.
Der Kunde erhält innerhalb von 14 Tagen nach der entsprechenden Vorstellung schriftlich Bescheid, ob der Platz verkauft werden konnte. Bei Wiederverkauf erhält der Kunde eine Gutschrift auf das persönliche Kundenkonto in der Höhe des von ihm für die Eintrittskarte bezahlten Betrages abzüglich einer Kommissionsgebühr von CHF 10 pro Eintrittskarte.
Der erteilte Kommissionsauftrag kann nach der Freischaltung des Platzes für den Verkauf nicht mehr zurückgenommen werden. Es werden keine Auskünfte oder Zwischenberichte über laufende Kommissionsaufträge erteilt.
Ermässigungen
Ermässigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechen-den gültigen Ausweises gewährt. Ohne Nachweis durch einen gültigen Foto-Ausweis mit Gültigkeitsdatum entfällt der Anspruch auf eine Ermässigung. Einzelne Ermässigungen können nicht kumuliert werden. Gebühren sind grundsätzlich von Ermässigungen ausgeschlossen.
Ermässigte Eintrittskarten können teilweise nur telefonisch oder persönlich an der Billettkasse des Opernhauses Zürich erworben werden.
Das Opernhaus Zürich behält sich vor, die Abgabe ermässigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen oder Preiskategorien einzuschränken oder auszuschliessen. Weiter können die Ermässigungen durch das Opernhaus Zürich jederzeit geändert werden.
Kartenverlust
Verliert ein Kunde seine Eintrittskarte, kann ihm von der Billettkasse ein Duplikat ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er im Vorfeld erworben hatte. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer des Duplikates.
Platzangebot
Das Platzangebot beschränkt sich auf die im Internet gekennzeichneten Sitzplätze. Das Opernhaus Zürich behält sich das Recht vor, den Bestuhlungsplan zu ändern und dem Kunden andere, möglichst gleichwertige Plätze zuzuweisen, wenn durch die vorgenommene Änderung die gebuchten Plätze nicht mehr verfügbar sind.
Sämtliche Logen sind mit Stühlen ausgestattet, welche ab der zweiten Reihe jeweils erhöht sind. Alle anderen Plätze sind Polstersessel.
Geschenk-Karten
Die Geschenk-Karten des Opernhauses Zürich sind fünf Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und können wieder aufgeladen werden. Die Geschenk-Karten können sowohl bei persönlichen, telefonischen als auch online-Buchungen eingelöst werden. Bei Online-Einlösungen muss das Guthaben auf der Karte mindestens so hoch sein wie der zu bezahlende Betrag.
Für die Einlösung der älteren Papier-Gutscheine ist die physische Abgabe des Original-Gutscheines zwingend.
Verlorene Geschenk-Karten oder Gutscheine werden nicht ersetzt.
Öffnungszeiten der Billettkasse
Die Billettkasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den in den Veröffentlichungen des Opernhauses Zürich angegebenen Zeiten geöffnet. Bei speziellen Aktionen resp. Verkaufstagen gilt der Verkaufsbeginn für den Online-Verkauf jeweils analog den Öffnungszeiten der Billettkasse.
Die Abendkasse öffnet 90 Minuten vor Beginn der jeweiligen Vorstellung, bei kleinen Vorstellungsformaten, welche nicht auf der Hauptbühne stattfinden 60 Minuten vor deren Beginn. An der Abendkasse werden mit Vorrang Eintrittskarten für die entsprechende Nachmittags- resp. Abendvorstellung verkauft, insbesondere dann, wenn ansonsten der rechtzeitige Vorstellungsbeginn gefährdet wird.
Aufnahmen durch das Opernhaus Zürich
Das Opernhaus Zürich nimmt immer wieder Vorstellungen und Veranstaltungen audiovisuell oder fotografisch auf. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass solche Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung im Fernsehen ausgestrahlt, auf DVD herausgebracht, als Foto digital oder anderweitig veröffentlicht werden, auch wenn der Kunde auf solchen Aufnahmen erkennbar ist.
Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen durch Besucher von Vorstellungen und Veranstaltungen sind im Opernhaus Zürich aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können u.a. Schadenersatzansprüche auslösen. Bei Zuwiderhandlung kann der Kunde ohne Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises von der Vorstellung ausgeschlossen werden.
Spielplan und Anfangszeiten
Das Opernhaus Zürich behält sich auch nach Beginn des Vorverkaufs vor, eine Vorstellung abzusagen oder durch die Aufführung eines anderen Werkes zu ersetzen, das Datum oder die Uhrzeit einer Vorstellung oder die Besetzung zu ändern. Die definitiven Anfangszeiten sind der Webseite des Opernhauses zu entnehmen. Wird eine Vorstellung abgesagt oder durch die Aufführung eines anderen Werkes ersetzt oder wird das Datum einer Vorstellung geändert oder kann dem Kunden nach einer Sitzplatzreduktion kein anderer Platz zugewiesen werden, hat dieser Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
Bei Änderung der Besetzung oder der Anfangszeit einer Vorstellung besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises.
Für Angaben auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen übernimmt das Opernhaus Zürich keine Gewähr.
Vorstellungsbesuch
Die Foyers sind in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet.
Dem Zuschauerdienst ist die gültige Eintrittskarte bzw. der gültige Abonnementsausweis sowie bei ermässigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuweisen. Ermässigte Karten sind nur zusammen mit dem entsprechenden Ermässigungsausweis gültig. Kann dem Zuschauerdienst kein gültiger Ausweis vorgelegt werden, muss die Differenz zum Vollpreis an der Abendkasse nachgezahlt werden.
Als gültige Eintrittskarten gelten analog die ausgedruckten PDF-Ausdrucke der Tickets beim Print@Home Verkauf. Keine Gültigkeit haben Eintrittskarten-Nachweise in elektronischer Form. Stark beschädigte oder nicht mehr lesbare Eintrittskarten sind ungültig, ebenso nachgemachte oder kopierte Eintrittskarten.
Kunden ohne gültige Eintrittskarte werden nicht zur Vorstellung eingelassen.
Nach Vorstellungsbeginn können zu spät kommende Kunden aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und sowie den anwesenden Vorstellungsbesuchern erst bei Zwischenapplaus und/oder einer Umbaupause eingelassen werden. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf den gelösten Kartenplatz. Den Anweisungen des Zuschauerdienstes bezüglich des Einlasszeitpunktes sowie des verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises.
Ausfall oder Abbruch einer Vorstellung
Fällt eine Vorstellung ersatzlos aus, wird der bezahlte Kartenpreis zurückerstattet, sofern die Eintrittskarten und ein Einzahlungsschein bzw. Angabe der IBAN-Nummer innerhalb von 30 Tagen ab Vorstellungstermin zu Händen der Billettkasse eingesendet resp. am Schalter vorgelegt werden.
Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kartenpreises, wenn der Abbruch vor der ersten Pause oder, falls es sich um eine Vorstellung ohne Pause handelt, vor Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Vorstellungsdauer erfolgt. Der Anspruch ist analog dem Ausfall einer Vorstellung geltend zu machen.
Sowohl bei Ausfall oder auch bei Abbruch der Vorstellung werden ausschliesslich die bezahlten Kartenpreise rückerstattet. Darüber hinaus werden keine weiteren Aufwendungen oder Schäden des Kunden ersetzt.
Garderobe / Fundsachen
Vor der Vorstellung sind die Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, grosse Taschen, sperrige Gegenstände) beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben, sie dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Der Kunde erhält für sein Garderobenstück eine Garderobenmarke. Die Garderobengebühr ist im Billettpreis inbegriffen.
Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
Ohne Garderobenmarke können Garderobenstücke nur dann ausgehändigt werden, wenn der Besucher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, dass er der berechtigte Empfänger ist.
Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet das Opernhaus Zürich für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Garderobenstücke resp. Gegenstände nur insoweit, als dass das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist für alle abgegebenen Gegenstände auf den Zeitwert begrenzt. Das Opernhaus Zürich haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc. insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände erfolgt ausdrücklich auf Gefahr der Kunden.
Fundgegenstände jeder Art können dem Zuschauerdienst oder Garderobenpersonal abgegeben werden. Sie gelangen an das zentrale Fundbüro an der Pforte des Opernhauses Zürich und werden dort jeweils 3 Monate aufbewahrt. Wird nach einem Vorstellungsbesuch ein Gegenstand vermisst, kann bei der Pforte resp. beim Personaleingang nachgefragt werden, ob der Gegenstand aufgefunden und abgegeben worden ist.
Hausrecht
Das Opernhaus Zürich übt in all seinen Spielstätten das Hausrecht aus und ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Massnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Kunden aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder sonst wie in erheblicher Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen haben. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Kunde die Vorstellung stören oder andere Kunden belästigen wird. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.
Der Kunde hat Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz. Nimmt er einen anderen Platz ein, kann das Opernhaus Zürich einen allfälligen Differenzbetrag erheben oder den Kunden aus der Vorstellung verweisen.
Mobilfunkgeräte, Pager sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten oder lautlosen Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum sowie der dortige Verzehr sind untersagt.
Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen des Opernhauses Zürich nicht gestattet.
Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen ist das Haus sofort und ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt.
Den Anweisungen des Personals des Opernhauses Zürich ist Folge zu leisten.
Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen des Opernhauses Zürich erleidet, haftet das Opernhaus Zürich nur im Falle der grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch seine Vertreter und Hilfspersonen. Das Opernhaus Zürich haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben vorbehalten.
Datenschutz
Die Bearbeitung Ihrer Daten und die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte werden in der Datenschutzerklärung des Opernhauses vom 04.07.2023 geregelt. Diese bildet integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.
Opernhaus Zürich AG, August 2020
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