Fragen und Antworten

Wie ist das Projekt «Zukunft Oper» entstanden?

Mit der Änderung des Opernhausgesetzes 2016 verlangte der Kantonsrat das Führen einer langfristigen Investitionsplanung. Vor diesem Hintergrund wurde der Zustand der Gebäude und ihrer technischen Einrichtungen 2017 erfasst und der Investitionsbedarf für die nächsten Jahre abgebildet. Die Grobkostenschätzung (+/- 25%) für Investitionen und Instandsetzungen «eins zu eins», also ohne Lösungen, die über den Baubestand hinausgehen, betrug für die nächsten 20 Jahre rund CHF 75 Mio. Diese Summe war Auslöser dafür, einen grösseren Umbruch ins Auge zu fassen, denn es wäre eine verpasste Chance und nicht zukunftsweisend eine Investition dieser Grössenordnung zu tätigen, ohne bestehende strukturelle Mängel zu beheben. In der Folge wurde die Opernhaus Zürich AG beauftragt, eine Vision für die Gebäudeentwicklung zu entwerfen. Eine Vision, die eine Problemlösung in den Mittelpunkt stellt und einen Mehrwert für Mitarbeitende, Bevölkerung und den Stadtraum generiert.

Welches sind die Meilensteine des Projektes?

Wir stehen am Anfang eines grossen Projektes und zum jetzigen Zeitpunkt sind Aussagen über den zeitlichen Verlauf sehr ungenau. Würde das Projekt nach einem Musterplan ohne jegliche Verzögerung umgesetzt werden können, würden sich unten genannte Meilensteine ergeben. Je weiter die Meilensteine in der Zukunft liegen, desto unsicherer ist die Aussage.

  • Dialogprozess bis Sommer 2023
  • Machbarkeiten und Grundlagen prüfen bis Herbst 2023
  • Erstellen eines Betriebskonzept und der Wettbewerbsunterlagen bis Herbst 2024
  • Überbrückungsbau auf dem Dach des Erweiterungsbaus errichten im Sommer 2024
  • Internationaler Architekturwettbewerb ausloben je nach Verlauf der Grundlagenplanung im Spätherbst 2024
  • Juryentscheid in der Regel ein Jahr später, anschliessend vertiefte Planung und Genehmigungsverfahren
  • Beginn Bauphase vermutlich in der ersten Hälfte der 2030er Jahre

Worin besteht die aktuelle Problematik im Erweiterungsbau?

Eine Studie des Theaterfachplaners Kunkel Consulting stellte im Erweiterungsbau und im Backstagebereich des Opernhauses Zürich teilweise unzumutbare Arbeitsbedingungen fest. Diese treten aufgrund beengter Verhältnisse und aufgrund von Doppelbelegungen auf. 42 Räume weisen unzumutbare Arbeitsbedingungen auf, 90 weitere Räume teilweise unzumutbare Bedingungen für die Mitarbeitenden. In weiteren 131 Räumen wurden langfristig unzumutbare Arbeitsbedingungen festgestellt. Zur Behebung dieser teils gravierenden Mängel und zur betrieblich sinnvollen Gestaltung der Anlieferung und Lagerung von Dekorationen gibt es einen Flächenmehrbedarf von 60% gegenüber dem Status quo.

Warum kommt eine einfache Sanierung des bestehenden Erweiterungsbaus nicht in Frage?

Der Erweiterungsbau wurde 1984 nach Entwürfen von Claude Paillard in Massivbauweise aus Stahlbeton errichtet. Die meisten Innenwände wurden mittragend in Beton ausgeführt und lassen sich nicht an veränderte Prozesse und Anforderungen anpassen. Bestandsgenehmigungen sichern an vielen Stellen den Betrieb des Erweiterungsbaus. Ein Beispiel: Der Bühnentransportlift wurde 1984 ohne Innentür gebaut – heute wäre dies nicht mehr genehmigungsfähig. Mit einer Bestandsgenehmigung darf der Lift betrieben werden, bis es im Erweiterungsbau zu einer Gesamtsanierung kommt. Dann müsste der gesamte Fahrstuhlschacht neu gebaut werden, um die geforderte Innentür vorzusehen. Nach einer Sanierung des Erweiterungsbaus müssten darüber hinaus beispielsweise der Nachweis der Erdbebensicherheit nach geltenden Vorschriften erbracht werden und die Gebäudetechnik, insbesondere der Rauch- und Wärmeabzug, müsste den aktuellen Vorgaben entsprechen. Die Umsetzung dieser und zahlreicher weiterer Vorgaben benötigen Raum, der im beengten Erweiterungsbau nicht vorhanden ist. Eine Sanierung des Erweiterungsbaus «eins zu eins» ohne Veränderung würde die Situation also verschlechtern und die Betriebsfähigkeit des Gebäudes wäre nicht mehr gegeben.

Wie kam es zur Raumnot im Erweiterungsbau?

Als die Planungen in den achtziger Jahren fast abgeschlossen waren, wurde von der Politik entschieden, dass das Bernhard Theater in den neuen Erweiterungsbau zu integrieren ist. Diese Flächen gingen zulasten des Opernhauses und so war der Bau bereits bei seiner Einweihung zu klein.

Während die Dekoration einer Opernproduktion in den achtziger Jahren in sechs bis acht Transportwagen verstaut werden konnte, gibt es heute Produktionen, die bis zu 25 Transportwagen benötigen. Veränderte Sehgewohnheiten des Publikums und Entwicklung in der Rezeptionsgeschichte verlangen die stetige Weiterentwicklung der Dekorationen, um die internationalen künstlerischen Standards zu halten. So sind die Lagerflächen im Erweiterungsbau heute in keiner Weise ausreichend und die Infrastruktur für die Anlieferung ist zu klein dimensioniert.

Gegenüber 1984 werden heute in einigen Bereichen mehr Personen beschäftigt. Frauen in technischen Berufen auf der Bühne oder in den Werkstätten sind eine gewollte Entwicklung am Opernhaus und bedingen gendergerechte Garderoben, Duschen und Aufenthaltsräume, die heute nicht vorhanden sind.

Warum braucht das Opernhaus grössere Foyerflächen?

Die aktuellen Foyerflächen können die heutige Erwartung in Bezug auf Aufenthaltsqualität nicht erfüllen. Es gibt kaum Sitzgelegenheiten und aufgrund der beengten Situation zu wenig Flächen für gastronomische Angebote. Ausserdem werden Foyerflächen benötigt, um Sponsoren im Rahmen ihrer Anlässe angemessen betreuen zu können. Sie leisten einen wichtigen finanziellen Beitrag für den Spielbetrieb und gewährleisten, dass das Opernhaus die politisch geforderte Eigenwirtschaftlichkeit von mindestens 33% des Budgets erreichen kann.

Was ist mit Repertoirebetrieb gemeint und worin besteht der Zusammenhang zur Dekorationsanlieferung?

Das Opernhaus ist ein Repertoirebetrieb, dies ist im Leistungsauftrag festgelegt. Damit ist gemeint, dass ein Spielplan mit täglich wechselndem Programm angeboten wird. Das Gegenteil ist ein En-suite-Betrieb, bei dem über mehrere Tage und Wochen dasselbe Programm gespielt wird. Nahezu alle internationalen Top-Opernhäuser sind Repertoirebetriebe. Dies bedingt, dass es ausreichend Lagerflächen für Dekorationen an der Spielstätte gibt. Vergleichbare Häuser können die Dekorationen von acht bis zehn Produktionen an der Bühne lagern. In Zürich müssen die Bühnenbilder täglich zwischen dem Aussenlager in Oerlikon und der Innenstadt hin- und hertransportiert werden. Die Fahrten belasten den Strassenverkehr und die Umwelt. Die Lagerflächen im Opernhaus fassen nur die Dekorationen von ein bis zwei Produktionen. Die Anlieferungssituation in der Falkenstrasse gefährdet den Strassenverkehr und Fussgänger:innen massiv. Die Lösung dieses Problems bedingt eine grundsätzliche Neuorganisation des Erweiterungsbaus.

Entsteht ein Neubau oder wird der jetzige Erweiterungsbau aufgestockt?

Die denkmalgeschützten Bereiche des historischen Opernhauses bleiben unverändert und werden saniert. Der Erweiterungsbau muss vergrössert werden, denn das Opernhaus hat einen Raummehrbedarf von 60%. Ob die strukturelle Neuorganisation und die Lösung der Platzproblematik durch Aufstockung des bestehenden Erweiterungsbaus erreicht werden kann, wird derzeit in einer Studie im Auftrag des Hochbauamtes des Kantons Zürich untersucht. Das Ergebnis wird im Herbst 2023 vorliegen.

Muss der Spielbetrieb im Opernhaus während der Bauzeit unterbrochen werden?

Während umfangreicher Bauarbeiten im Erweiterungsbau kann im Opernhaus nicht gespielt werden. Im Erweiterungsbau befinden sich Garderoben, die nötigen Proberäume und auch die Anlieferung der Dekorationen ins Opernhaus erfolgt über den Erweiterungsbau. Während möglicher Bauarbeiten wird der Umzug in eine Ersatzspielstätte notwendig.

Was kostet die bauliche Entwicklung und wie lang ist die Bauzeit?

Augenblicklich sind zu viele Parameter ungeklärt, um eine Aussage zu treffen. Wir stehen am Anfang des Projektes.

Wer trägt die Kosten des Projektes?

Die bauliche Entwicklung ist als Public Private Partnership geplant, einer Kooperation zwischen öffentlicher Hand, Sponsoren und privaten Spenderinnen und Spendern.

Welche Rechtsform hat das Opernhaus und wer leistet finanzielle Beiträge?

Das Opernhaus ist seit seiner Gründung 1891 eine Aktiengesellschaft. Der Opernhaus Zürich AG (die bis zum Jahre 1991 «Theater-Aktiengesellschaft» hiess) gehören mehr als 2400 Aktionär:innen an, von denen keine:r mehr als 10% der insgesamt 9’508 Namenaktien besitzt. Das Aktienkapital beträgt CHF 8'808'000. Der Verwaltungsrat besteht aus elf Mitgliedern, wovon gemäss Abs. 1 der Statuten sechs Mitglieder vom Regierungsrat des Kantons Zürich gewählt und abgeordnet werden. Seit Juli 2013 wird der Verwaltungsrat von Dr. Markus Notter präsidiert. Weitere Informationen.

Nach einer finanzpolitischen Neuordnung erhält das Opernhaus seit 1995 keinen finanziellen Beitrag mehr von der Stadt, sondern wird vom Kanton Zürich getragen. Im Gegenzug finanziert die Stadt Zürich andere Kulturinstitutionen. Die Grundlagen und Leistungsanforderungen sind im Kantonalen Opernhausgesetz, einem Grundlagenvertrag und einer detaillierten Leistungsvereinbarung festgehalten.

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