Tickets

Onlinebuchung

Auf unserer Website buchen Sie Ihre Eintrittskarten platzgenau über eine sichere Verbindung. Nachdem Sie die Eintrittskarten per Kreditkarte oder Paypal online bezahlt haben, können Sie sich Ihre Tickets zuhause kostenfrei ausdrucken oder digital im Wallet Ihres Handys speichern. Für eine postalische Zustellung oder Abholung an der Billettkasse wird eine Gebühr von CHF 5 pro Auftrag erhoben. Ermässigte Karten können nur teilweise online gebucht werden.

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Tipps, wenn die Onlinebuchung nicht startet

Gruppenbestellung

Für Gruppenbestellungen wenden Sie sich bitte an die Billettkasse (044 268 66 66).

Öffnungszeiten Billettkasse

Telefonverkauf (Tel. 044 268 66 66)
Montag bis Samstag, 12.00 bis 18.00 Uhr

Schalterverkauf (Sechseläutenplatz 1, 8001 Zürich)
Montag bis Samstag, 12.00 Uhr bis Vorstellungsbeginn. An Tagen ohne Vorstellung von 12.00 bis 18.00 Uhr. Sonntags jeweils ab 1.5 Stunden vor Vorstellungsbeginn (resp. 1 Stunde bei Kleinformaten).

Zahlungsmittel
Wir akzeptieren Barzahlung, Master Card, Maestro, Postcard, Visa, Diners, American Express, V Pay, JCB und UBS KeyClub-Punkte.

Billettpreise

Saalplan

Opernbesuch mit Handicap

Menschen mit Hörbehinderung
Im Opernhaus ist eine Induktionsschleife installiert. Sofern ein Hörgerät über eine T-Spule verfügt, kann es das auf der Bühne aufgenommene Tonsignal direkt empfangen und damit mögliche Rückkoppelungen vermeiden. Bringen Sie Ihr Hörgerät dazu in den Empfangsmodus.

Menschen mit Körperbehinderung
Die Billettkasse des Opernhauses ist für Menschen im Rollstuhl barrierefrei zu erreichen. In jeder Vorstellung stehen 4 Rollstuhlplätze im Parkett in der Platzkategorie 4 zur Verfügung. Begleitpersonen erhalten 50 % Ermässigung. Zusätzlich besteht ein Angebot von 2 Rollstuhlplätzen im 1. Rang in der Platzkategorie 2, wo den Begleitpersonen die Auswahl der Sitzplätze in den Kategorien 2 bis 4 zur Verfügung steht. 

Weitere Informationen

Ermässigungen

Für den Bezug von ermässigten Karten ist ein gültiger Foto-Ausweis des entsprechenden Lehrinstitutes, ein IV-Ausweis oder der Schüler- oder Lehrlingsausweis sowohl beim Kauf als auch beim Besuch der Vorstellung vorzuweisen. Das Personal der Billettkasse ist befugt, Ausweise ohne Gültigkeitsdatum zurückzuweisen. Ermässigte Eintrittskarten können teilweise nur telefonisch und persönlich an der Billettkasse des Opernhauses erworben werden. Sämtliche nachfolgend genannte Ermässigungen gelten nicht bei Fremdveranstaltungen, Premieren, Gala- und Sondervorstellungen und Vorstellungen zu G-Preisen sowie bei Volksvorstellungen und Gruppenbuchungen.

Ab Beginn des allgemeinen Vorverkaufs
Kinder (6–16 Jahre) in Begleitung einer erwachsenen Person erhalten in sämtlichen Vorstellungen Karten zu Legi-Preisen.
Legi-Preise bei Vorstellungen der Preisstufen A-C, K, P + Q: CHF 40, 30, 25, 23, 18
Legi-Preise bei Vorstellungen der Preisstufen D-F: CHF 50, 38, 30, 25, 20
Legi-Preise bei Einheitspreis CHF 65: CHF 30

AHV- und IV-Bezüger:innen erhalten für Sonntagnachmittags-Vorstellungen eine Ermässigung von 50%.

Abonnent:innen erhalten 10% Ermässigung auf max. 4 Karten pro Vorstellung in den Preisen A-F sowie P+Q.

Ab einer Woche vor der Vorstellung
Schülerinnen und Schüler, Studierende und Lernende erhalten je nach Verfügbarkeit Karten auch online zu Legi-Preisen:
Legi-Preise bei Vorstellungen der Preisstufen A-C, K, P + Q: CHF 40, 30, 25, 23, 18
Legi-Preise bei Vorstellungen der Preisstufen D-F:  CHF 50, 38, 30, 25, 20
Legi-Preise bei Einheitspreis CHF 65: CHF 30

Ab 90 Minuten vor der Vorstellung
Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Lernende und KulturLegi-Inhaberinnen erhalten ab 90 Minuten vor Vorstellungsbeginn alle noch vorhandenen Karten zum Last-Minutepreis von CHF 22. Mitglieder des Club Jung erhalten diese Karten zum Preis von CHF 18. Platzierungswünsche können bei diesem Angebot nicht berücksichtigt werden. ​​​​​​​

Weitere Ermässigungen
Mitgliedern vom Club Jung steht online ein Kartenkontingent für ausgewählte Vorstellungen zum Preis von CHF 18 zur Verfügung. Die Vorstellungen werden den Mitgliedern per Newsletter mitgeteilt. Weitere Infos zum Club Jung finden Sie hier.

AHV- und IV-Bezüger:innen können für ausgewählte Vorstellungen Karten mit einer Ermässigung von 50% erwerben. Das Kontingent ist begrenzt. Die Vorstellungen werden per E-Newsletter mitgeteilt. Hier können Sie Ihren Newsletter abonnieren.

Opernhaustag

Das Opernhaus Zürich für Kurzentschlossene:

Für leidenschaftliche Opernhausfans und alle, die es werden wollen, gibt es den Opernhaustag. Möchten Sie sich mal wieder königlich amüsieren, mit Tränen kämpfen, etwas Neues entdecken, einfach überwältigt sein oder einmal mehr als geplant ins Opernhaus gehen? Dank der grosszügigen Unterstützung von Swiss Re laden wir Sie zweimal im Monat ein zu grosser Oper, Ballett oder Konzert, und das zum halben Preis auf allen Plätzen! Vom Opernhaustag profitieren auch die Kurzentschlossenen, da die ermässigten Tickets nur am Aufführungstag selbst erhältlich sind.

Am Opernhaustag sind die Tickets ab 12.00 Uhr online, telefonisch und an der Billettkasse mit einer Ermässigung von 50% für die gleichentags stattfindende Vorstellung erhältlich.  Fällt der Opernhaustag auf einen Sonntag, können die ermässigten Tickets bereits ab Samstag um 12.00 Uhr erworben werden.
Der Maximalbezug liegt bei 4 Karten pro Person.

Sa, 21 Sep 2024, 19.00 Uhr, 1. Philharmonisches Konzert
Do, 10 Okt 2024, 19.00 Uhr, Ariadne auf Naxos
Sa, 26 Okt 2024, 19.00 Uhr, Lucia di Lammermoor

Unterstützt von    

AMAG Volksvorstellungen

Seit über hundert Jahren sind sie in Zürich eine Institution: Die Volksvorstellungen – eine Einrichtung, die es allen Theaterliebhaberinnen und Theaterliebhabern ermöglicht, in den Genuss einer Vorstellung im Opernhaus zu kommen. Dank der grosszügigen Unterstützung von AMAG können wir in dieser Saison folgende Vorstellungen zu einem deutlich reduzierten Preis anbieten.

Die Tickets zu CHF 15 bis 75 (Preise H) gehen jeweils einen Monat vor der Vorstellung telefonisch und online ab 12.00 Uhr in den Verkauf. An der Billettkasse sind diese Tickets erst ab dem zweiten Tag des Vorverkaufs erhältlich. Fällt der Tag des Verkaufsbeginns auf einen Sonn- oder Feiertag, beginnt der Vorverkauf am Öffnungstag davor. Der Maximalbezug liegt bei 4 Karten pro Person.

AMAG Volksvorstellungen in der Spielzeit 2024/2025:

Fr, 20 Sep 2024 19.00, Lucia di Lammermoor (Verkauf ab 28 Aug 2024)
Fr, 27 Sep 2024 20.00, Simon Boccanegra (Verkauf ab 28 Aug 2024)
So, 29 Sep 2024 20.00, Serse (Verkauf ab 29 Aug 2024)
So, 20 Okt 2024 19.00, Clara (Verkauf ab 20 Sep 2024)
So, 24 Nov 2024 19.30, Der fliegende Holländer (Verkauf ab 24 Okt 2024)
So, 1 Dez 2024 20.00, Leben mit einem Idioten (Verkauf ab 1 Nov 2024)
So, 15 Dez 2024 13.00, Le nozze di Figaro (Verkauf ab 15 Nov 2024)
Mi, 1 Jan 2025 19.00, Madama Butterfly (Verkauf ab 30 Nov 2024)
Fr, 3 Jan 2025 19.00, Roméo et Juliette (Verkauf ab 3 Dez 2024)
Di, 21 Jan 2025 19.30, Fidelio (Verkauf ab 21 Dez 2024)
So, 30 Mär 2025 13.00, Das grosse Feuer (Verkauf ab 28 Feb 2025)
Sa, 19 Apr 2025 19.30, Autographs (Verkauf ab 19 Mär 2025)
So, 18 Mai 2025 19.00, Don Pasquale (Verkauf ab 17 Apr 2025)
So, 25 Mai 2025 20.00, Countertime (Verkauf ab 25 Apr 2025)
Do, 29 Mai 2025 14.00, Salome (Verkauf ab 29 Apr 2025)
Do, 29 Mai 2025 19.30, Die tote Stadt (Verkauf ab 29 Apr 2025)
Sa, 28 Jun 2025 11.00, Ballettschule für das Opernhaus Zürich (Verkauf ab 28 Mai 2025)
Sa, 5 Jul 2025 11.00, taZ - Curtain Up! (Verkauf ab 5 Jun 2025)
Mo, 7 Jul 2025 19.00, Galakonzert des Internationalen Opernstudios (Verkauf ab 7 Jun 2025)
Fr, 11 Jul 2025 19.00, L’Orfeo (Verkauf ab 11 Jun 2025)
Sa, 12 Jul 2025 19.00, Les Contes d’Hoffmann (Verkauf ab 12 Jun 2025)

Unterstützt von    

Club Jung

Du gehst gerne in die Oper oder ins Ballett und möchtest deine Leidenschaft mit Gleichgesinnten teilen? Du möchtest mehr über Opern- und Ballettproduktionen erfahren, hinter die Kulissen schauen, Proben besuchen und Künstler und Opernhausmitarbeiter treffen? Du möchtest in den Genuss von stark vergünstigten Tickets kommen?

Der Club Jung richtet sich an junge Leute zwischen 16 und 26 Jahren, die eine oder alle Fragen mit Ja beantworten.

Weitere Infos findest du hier.

Partner Opernhaus Zürich  

Kommissionsauftrag

Sie haben die Möglichkeit, dem Opernhaus Zürich einen Kommissionsauftrag für erworbene Tickets des Opernhauses Zürich zu erteilen. Damit wird Ihr Ticket im Auftragsverhältnis wieder im regulären Verkauf (auch online) durch das Opernhaus Zürich angeboten.

Ihre Eintrittskarte können Sie bei der Billettkasse des Opernhauses Zürich deponieren. Der entsprechende Platz wird zeitnah im Verkaufssystem storniert und für den Verkauf frei geschaltet. Diese sogenannten Kommissionsplätze werden analog sämtlicher sonstiger freier Plätze im Verkauf des Opernhauses Zürich angeboten und nicht gesondert gekennzeichnet oder behandelt.

Sie erhalten innerhalb von 14 Tagen nach der entsprechenden Vorstellung schriftlich Bescheid, ob der Platz verkauft werden konnte. Bei Wiederverkauf erhalten Sie eine Gutschrift auf Ihr persönliches Kundenkonto in der Höhe des von Ihnen für die Eintrittskarte bezahlten Betrages abzüglich einer Kommissionsgebühr von CHF 10 pro Eintrittskarte.

Der erteilte Kommissionsauftrag kann nach der Freischaltung des Platzes für den Verkauf nicht mehr zurückgenommen werden. Es werden keine Auskünfte oder Zwischenberichte über laufende Kommissionsaufträge erteilt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf von Eintrittskarten


Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Opernhaus Zürich AG (Opernhaus Zürich) und den Kunden und Besuchern von Vorstellungen und Veranstaltungen des Opernhauses Zürich. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementsvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten gelten daneben die Abonnementsbedingungen.

Die AGB gelten ebenfalls für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des Opernhauses Zürich (Fremdveranstalter). Abweichende Vereinbarungen der Fremdveranstalter mit den Besuchern bedürfen der Genehmigung durch das Opernhaus Zürich.


Vorverkauf / Verkauf
Der Vorverkauf einer Spielzeit beginnt zu den in der Saisonbroschüre und in den sonstigen Veröffentlichungen des Opernhauses Zürich jeweils genannten Terminen. Die näheren Vorverkaufsbedingungen inkl. Preise sowie Zahlungsmittel regeln sich nach den entsprechenden Veröffentlichungen des Opernhauses Zürich.

Das Opernhaus Zürich behält sich vor, die Anzahl Eintrittskarten pro Person einzuschränken. Für Gruppenbestellungen ist die Billettkasse zu kontaktieren.

Für die Volksvorstellungen gelten gesonderte Verkaufsregeln: Der Vorverkauf einer Volksvorstellung beginnt jeweils einen Monat vor dem Vorstellungstermin. Fällt der Tag des Verkaufsbeginns auf einen Sonn- oder Feiertag, beginnt der Vorverkauf am Öffnungstag davor. Der Maximalbezug liegt bei 4 Eintrittskarten pro Person.


Bestellungen / Reservierungen / Kauf
Reservierte Karten sind bis zum bei der Reservation mitgeteilten Termin zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Reservation. Für eine postalische Zustellung von Eintrittskarten oder deren Abholung am Schalter wird eine Gebühr von CHF 5 pro Auftrag erhoben.

Bei Onlinebuchungen können die bezahlten Eintrittskarten im Print@Home-Verfahren kostenfrei zuhause als PDF ausgedruckt werden. Für das nachträgliche Zustellen per Post oder das Ausdrucken am Schalter wird eine Gebühr von CHF 5 pro Auftrag erhoben.

Der Kaufvertrag kommt durch die vollständige Bezahlung der Eintrittkarten verbindlich zustande, im Online-Kartenkauf durch das Anklicken des Feldes "Auftrag abschliessen", nachdem zuvor bestimmte Sitzplätze in einer bestimmten Vorstellung ausgewählt und die Kunden- sowie die Kreditkartendaten erfasst wurden. Gekaufte Eintrittskarten können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.

Jeglicher kommerzielle oder gewerbliche Weiterverkauf von erworbenen Eintrittskarten ohne vorherige Zustimmung durch das Opernhaus Zürich ist untersagt.

Die Bezahlung der Eintrittskarten ist in Schweizer Franken geschuldet. Bankgebühren für Überweisungen gehen zu Lasten des Kunden.


Kommissionsauftrag
Der Kunde hat die Möglichkeit, dem Opernhaus Zürich einen Kommissionsauftrag für erworbene Tickets des Opernhauses Zürich zu erteilen. Damit wird ein Ticket im Auftrags-verhältnis wieder im regulären Verkauf (auch online) durch das Opernhaus Zürich angeboten.

Der Kunde kann seine Eintrittskarte bei der Billettkasse des Opernhauses Zürich deponieren. Der entsprechende Platz wird zeitnah im Verkaufssystem storniert und für den Verkauf frei geschaltet. Diese sogenannten Kommissionsplätze werden analog sämtlicher sonstiger freier Plätze im Verkauf des Opernhauses Zürich angeboten und nicht gesondert gekennzeichnet oder behandelt.

Der Kunde erhält innerhalb von 14 Tagen nach der entsprechenden Vorstellung schriftlich Bescheid, ob der Platz verkauft werden konnte. Bei Wiederverkauf erhält der Kunde eine Gutschrift auf das persönliche Kundenkonto in der Höhe des von ihm für die Eintrittskarte bezahlten Betrages abzüglich einer Kommissionsgebühr von CHF 10 pro Eintrittskarte.

Der erteilte Kommissionsauftrag kann nach der Freischaltung des Platzes für den Verkauf nicht mehr zurückgenommen werden. Es werden keine Auskünfte oder Zwischenberichte über laufende Kommissionsaufträge erteilt.


Ermässigungen
Ermässigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechen-den gültigen Ausweises gewährt. Ohne Nachweis durch einen gültigen Foto-Ausweis mit Gültigkeitsdatum entfällt der Anspruch auf eine Ermässigung. Einzelne Ermässigungen können nicht kumuliert werden. Gebühren sind grundsätzlich von Ermässigungen ausgeschlossen.

Ermässigte Eintrittskarten können teilweise nur telefonisch oder persönlich an der Billettkasse des Opernhauses Zürich erworben werden.

Das Opernhaus Zürich behält sich vor, die Abgabe ermässigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen oder Preiskategorien einzuschränken oder auszuschliessen. Weiter können die Ermässigungen durch das Opernhaus Zürich jederzeit geändert werden.


Kartenverlust
Verliert ein Kunde seine Eintrittskarte, kann ihm von der Billettkasse ein Duplikat ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er im Vorfeld erworben hatte. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer des Duplikates.


Platzangebot
Das Platzangebot beschränkt sich auf die im Internet gekennzeichneten Sitzplätze. Das Opernhaus Zürich behält sich das Recht vor, den Bestuhlungsplan zu ändern und dem Kunden andere, möglichst gleichwertige Plätze zuzuweisen, wenn durch die vorgenommene Änderung die gebuchten Plätze nicht mehr verfügbar sind.

Sämtliche Logen sind mit Stühlen ausgestattet, welche ab der zweiten Reihe jeweils erhöht sind. Alle anderen Plätze sind Polstersessel.


Geschenk-Karten
Die Geschenk-Karten des Opernhauses Zürich sind fünf Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und können wieder aufgeladen werden. Die Geschenk-Karten können sowohl bei persönlichen, telefonischen als auch online-Buchungen eingelöst werden. Bei Online-Einlösungen muss das Guthaben auf der Karte mindestens so hoch sein wie der zu bezahlende Betrag.
Für die Einlösung der älteren Papier-Gutscheine ist die physische Abgabe des Original-Gutscheines zwingend.

Verlorene Geschenk-Karten oder Gutscheine werden nicht ersetzt.


Öffnungszeiten der Billettkasse
Die Billettkasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den in den Veröffentlichungen des Opernhauses Zürich angegebenen Zeiten geöffnet. Bei speziellen Aktionen resp. Verkaufstagen gilt der Verkaufsbeginn für den Online-Verkauf jeweils analog den Öffnungszeiten der Billettkasse.

Die Abendkasse öffnet 90 Minuten vor Beginn der jeweiligen Vorstellung, bei kleinen Vorstellungsformaten, welche nicht auf der Hauptbühne stattfinden 60 Minuten vor deren Beginn. An der Abendkasse werden mit Vorrang Eintrittskarten für die entsprechende Nachmittags- resp. Abendvorstellung verkauft, insbesondere dann, wenn ansonsten der rechtzeitige Vorstellungsbeginn gefährdet wird.


Aufnahmen durch das Opernhaus Zürich
Das Opernhaus Zürich nimmt immer wieder Vorstellungen und Veranstaltungen audiovisuell oder fotografisch auf. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass solche Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung im Fernsehen ausgestrahlt, auf DVD herausgebracht, als Foto digital oder anderweitig veröffentlicht werden, auch wenn der Kunde auf solchen Aufnahmen erkennbar ist.


Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen durch Besucher von Vorstellungen und Veranstaltungen sind im Opernhaus Zürich aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können u.a. Schadenersatzansprüche auslösen. Bei Zuwiderhandlung kann der Kunde ohne Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises von der Vorstellung ausgeschlossen werden.

Spielplan und Anfangszeiten
Das Opernhaus Zürich behält sich auch nach Beginn des Vorverkaufs vor, eine Vorstellung abzusagen oder durch die Aufführung eines anderen Werkes zu ersetzen, das Datum oder die Uhrzeit einer Vorstellung oder die Besetzung zu ändern. Die definitiven Anfangszeiten sind der Webseite des Opernhauses zu entnehmen. Wird eine Vorstellung abgesagt oder durch die Aufführung eines anderen Werkes ersetzt oder wird das Datum einer Vorstellung geändert oder kann dem Kunden nach einer Sitzplatzreduktion kein anderer Platz zugewiesen werden, hat dieser Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

Bei Änderung der Besetzung oder der Anfangszeit einer Vorstellung besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises.

Für Angaben auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen übernimmt das Opernhaus Zürich keine Gewähr.


Vorstellungsbesuch
Die Foyers sind in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet.

Dem Zuschauerdienst ist die gültige Eintrittskarte bzw. der gültige Abonnementsausweis sowie bei ermässigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuweisen. Ermässigte Karten sind nur zusammen mit dem entsprechenden Ermässigungsausweis gültig. Kann dem Zuschauerdienst kein gültiger Ausweis vorgelegt werden, muss die Differenz zum Vollpreis an der Abendkasse nachgezahlt werden.

Als gültige Eintrittskarten gelten analog die ausgedruckten PDF-Ausdrucke der Tickets beim Print@Home Verkauf. Keine Gültigkeit haben Eintrittskarten-Nachweise in elektronischer Form. Stark beschädigte oder nicht mehr lesbare Eintrittskarten sind ungültig, ebenso nachgemachte oder kopierte Eintrittskarten.

Kunden ohne gültige Eintrittskarte werden nicht zur Vorstellung eingelassen.

Nach Vorstellungsbeginn können zu spät kommende Kunden aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und sowie den anwesenden Vorstellungsbesuchern erst bei Zwischenapplaus und/oder einer Umbaupause eingelassen werden. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf den gelösten Kartenplatz. Den Anweisungen des Zuschauerdienstes bezüglich des Einlasszeitpunktes sowie des verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises.


Ausfall oder Abbruch einer Vorstellung
Fällt eine Vorstellung ersatzlos aus, wird der bezahlte Kartenpreis zurückerstattet, sofern die Eintrittskarten und ein Einzahlungsschein bzw. Angabe der IBAN-Nummer innerhalb von 30 Tagen ab Vorstellungstermin zu Händen der Billettkasse eingesendet resp. am Schalter vorgelegt werden.

Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kartenpreises, wenn der Abbruch vor der ersten Pause oder, falls es sich um eine Vorstellung ohne Pause handelt, vor Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Vorstellungsdauer erfolgt. Der Anspruch ist analog dem Ausfall einer Vorstellung geltend zu machen.

Sowohl bei Ausfall oder auch bei Abbruch der Vorstellung werden ausschliesslich die bezahlten Kartenpreise rückerstattet. Darüber hinaus werden keine weiteren Aufwendungen oder Schäden des Kunden ersetzt.


Garderobe / Fundsachen
Vor der Vorstellung sind die Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, grosse Taschen, sperrige Gegenstände) beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben, sie dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Der Kunde erhält für sein Garderobenstück eine Garderobenmarke. Die Garderobengebühr ist im Billettpreis inbegriffen.

Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.

Ohne Garderobenmarke können Garderobenstücke nur dann ausgehändigt werden, wenn der Besucher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, dass er der berechtigte Empfänger ist.

Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet das Opernhaus Zürich für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Garderobenstücke resp. Gegenstände nur insoweit, als dass das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist für alle abgegebenen Gegenstände auf den Zeitwert begrenzt. Das Opernhaus Zürich haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc. insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände erfolgt ausdrücklich auf Gefahr der Kunden.

Fundgegenstände jeder Art können dem Zuschauerdienst oder Garderobenpersonal abgegeben werden. Sie gelangen an das zentrale Fundbüro an der Pforte des Opernhauses Zürich und werden dort jeweils 3 Monate aufbewahrt. Wird nach einem Vorstellungsbesuch ein Gegenstand vermisst, kann bei der Pforte resp. beim Personaleingang nachgefragt werden, ob der Gegenstand aufgefunden und abgegeben worden ist.


Hausrecht
Das Opernhaus Zürich übt in all seinen Spielstätten das Hausrecht aus und ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Massnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Kunden aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder sonst wie in erheblicher Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen haben. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Kunde die Vorstellung stören oder andere Kunden belästigen wird. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.

Der Kunde hat Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz. Nimmt er einen anderen Platz ein, kann das Opernhaus Zürich einen allfälligen Differenzbetrag erheben oder den Kunden aus der Vorstellung verweisen.

Mobilfunkgeräte, Pager sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten oder lautlosen Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum sowie der dortige Verzehr sind untersagt.

Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen des Opernhauses Zürich nicht gestattet.

Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen ist das Haus sofort und ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt.

Den Anweisungen des Personals des Opernhauses Zürich ist Folge zu leisten.


Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen des Opernhauses Zürich erleidet, haftet das Opernhaus Zürich nur im Falle der grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch seine Vertreter und Hilfspersonen. Das Opernhaus Zürich haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben vorbehalten.


Datenschutz
Die Bearbeitung Ihrer Daten und die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte werden in der Datenschutzerklärung des Opernhauses vom 04.07.2023 geregelt. Diese bildet integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.



Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.

Opernhaus Zürich AG, August 2020